9.4 C
Hamburg
Pazartesi, Mayıs 6, 2024

Umstrittene Versuchseinrichtung darf wieder öffnen: Rot-Grün fordert “Tierversuche möglichst vermeiden”, Bundesratsinitiative gestartet

 

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) belegt das Unternehmen Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG (LPT) an ihrem Standort in Hamburg mit strengen Auflagen. Hamburg wird sich außerdem im Bundesrat dafür einsetzen, dass Tierversuche, wo möglich, vermieden und Tierleid gemindert wird.

Elbe Express / Haber Merkezi

Zuletzt haben die Ende des Jahres 2019 aufgedeckten Missstände in der Tierversuchseinrichtung des Unternehmens LPT am Standort in Niedersachsen gezeigt, dass Verbesserungen im Versuchstierschutz dringend erforderlich sind. In diesem Zusammenhang waren dem Unternehmen auch für den Standort in Hamburg alle bestehenden Genehmigungen widerrufen und alle Versuchsvorhaben mit sofortiger Wirkung untersagt worden. Nachdem LPT zwischenzeitlich unter anderem einen neuen Geschäftsführer, einen neuen Tierschutzbeauftragten und neue Tierversuchsleiter bestellt hat, wurde mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg aus Mitte Juli 2020 die aufschiebende Wirkung der Widersprüche des Unternehmens entgegen der behördlichen Entscheidungen wiederhergestellt und der Betrieb am Standort Hamburg so grundsätzlich wieder erlaubt. Gleichwohl hatte LPT den Betrieb zunächst nicht wieder aufgenommen. Die BJV hat LPT nunmehr diverse Auflagen für den Fall des neuerlichen Betriebs am Standort in Hamburg aufgegeben. Diese betreffen vor allem Informationen zu personellen Veränderungen und die Sachkunde des Personals sowie die genaue und überprüfbare Dokumentation zum Wohlergehen der Tiere. Die behördlichen Kontrollen des Unternehmens LPT am Standort Hamburg werden dann nochmals verstärkt.

Tierversuche sind derzeit für bestimmte medizinische Fragestellungen noch ein wichtiger Baustein. Um künftig Tierversuche und vor allem unnötiges Tierleid stärker zu kontrollieren und zu reduzieren, wird Hamburg auf Bundesebene insbesondere darauf drängen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Tierversuche zu vermeiden. Jedes Tierversuchsvorhaben soll genehmigungspflichtig sein. Außerdem sollen die vorgeschriebenen Kontrollintervalle für Einrichtungen und Betriebe, in denen Tierversuche durchgeführt werden, von dreijährlich auf mindestens jährlich verkürzt werden. Die Besichtigungen sollen in der Regel unangekündigt stattfinden. Weiter soll Tierschutzbeauftragter nur noch werden dürfen, wer einen veterinärmedizinischen Hochschulabschluss hat. Die Erkennung, Bewertung und Behandlung von Schmerzen und Leiden bei Tieren erfordert fundierte Fachkenntnisse. Darüber hinaus sollen Tierversuchseinrichtungen oder -betriebe grundsätzlich verpflichtet werden, kontinuierlich Maßnahmen und Verfahren zur Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch anzustrengen und auch zu veröffentlichen. Schließlich soll geprüft werden, inwieweit für die Öffentlichkeit eine über die bisherigen Möglichkeiten hinausgehende Transparenz und Zugang zu Informationen über Tierversuche geschaffen werden kann.

Senatorin Anna Gallina, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Bild: © Daniel Reinhardt / Senatskanzlei Hamburg

Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Anna Gallina sagt dazu: „Verbesserungen beim Versuchstierschutz sind dringend notwendig und längst überfällig. Tierversuche sollen, wo irgend möglich, vermieden werden. Wir wollen daher jetzt mit unserer Initiative wichtige Schritte in die richtige Richtung unternehmen und dafür sorgen, dass deutlich mehr und unangekündigte Kontrollen stattfinden und die Unternehmen verpflichtet werden, Alternativen zum Tierversuch voranzubringen.“

Lisa Maria Otte, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist eine bittere Nachricht für Tierschützende, dass LPT in Hamburg wieder Versuche mit Mäusen und anderen Nagetieren durchführen darf. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass wir für mehr Tierschutz dringend strengere Gesetze in Deutschland brauchen. Die Bundesratsinitiative des Senats, mit der nicht nur engmaschigere Kontrollen gefordert werden, sondern auch die konsequente Abkehr von Tierversuchen, die dauerhaft starke Schmerzen und schwere Leiden verursachen, ist hierfür ein starkes Zeichen. Wir werden ein besonderes Augenmerk darauf haben, ob das Unternehmen die auferlegten, strengen Auflagen einhält. Die Erinnerung an die unfassbaren Bilder aus den LPT-Laboren in Niedersachsen, lassen aus meiner Sicht keinen Zweifel daran, dass Tierversuche eines Tages ganz der Vergangenheit angehören müssen.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Regierungsparteien in der Bürgerschaft alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Tierversuche in Hamburg zu vermeiden. Wir werden aus Hamburg heraus den Ersatz und die mittelfristige Abschaffung der regulatorischen Testungen an Tieren fördern. Unser Ziel ist, die bislang vorgeschriebenen standardisierten Tierversuche zur Zulassung von Medikamenten perspektivisch durch tierversuchsfreie Methoden zu ersetzen.”

 Britta Schlage, Tierschutzexpertin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der Fall LPT zeigt: Wir brauchen grundlegende rechtliche Veränderungen, um Tierversuche – wo es möglich ist – zu vermeiden und Tierleid zu verhindern. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Senat mit einer Bundesratsinitiative schärfere Kontrollen und engere Regularien auf Bundesebene einfordert. Wenn wir Erfolg haben, werden Unternehmen sich künftig zur Entwicklung von Tierversuchsalternativen verpflichten müssen. Doch zuvor muss sich das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung zu den Vorschlägen aus Hamburg, die mit der EU-Tierversuchsrichtlinie im Einklang sind, bekennen. Wir werden sehr genau beobachten, ob Bundesministerin Julia Klöckner ihre Hausaufgaben macht. Bis es soweit ist, werden wir in Hamburg die Tätigkeit von LPT mit strengen Auflagen und verdichteten Kontrollen engmaschig begleiten. Nur auf diese Weise können wir den schockierenden Missständen, die in Niedersachsen aufgetreten sind, in Hamburg einen Riegel vorschieben. Auch im Justizausschuss der Bürgerschaft wollen wir dieses wichtige Thema zeitnah im Rahmen einer Selbstbefassung auf die Tagesordnung heben.“

İLGİNİZİ ÇEKEBİLİR

CEVAP VER

Please enter your comment!
Please enter your name here

- Advertisement -spot_img

İNSTAGRAM

SON HABERLER

Umstrittene Versuchseinrichtung darf wieder öffnen: Rot-Grün fordert “Tierversuche möglichst vermeiden”, Bundesratsinitiative gestartet

 

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) belegt das Unternehmen Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG (LPT) an ihrem Standort in Hamburg mit strengen Auflagen. Hamburg wird sich außerdem im Bundesrat dafür einsetzen, dass Tierversuche, wo möglich, vermieden und Tierleid gemindert wird.

Elbe Express / Haber Merkezi

Zuletzt haben die Ende des Jahres 2019 aufgedeckten Missstände in der Tierversuchseinrichtung des Unternehmens LPT am Standort in Niedersachsen gezeigt, dass Verbesserungen im Versuchstierschutz dringend erforderlich sind. In diesem Zusammenhang waren dem Unternehmen auch für den Standort in Hamburg alle bestehenden Genehmigungen widerrufen und alle Versuchsvorhaben mit sofortiger Wirkung untersagt worden. Nachdem LPT zwischenzeitlich unter anderem einen neuen Geschäftsführer, einen neuen Tierschutzbeauftragten und neue Tierversuchsleiter bestellt hat, wurde mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg aus Mitte Juli 2020 die aufschiebende Wirkung der Widersprüche des Unternehmens entgegen der behördlichen Entscheidungen wiederhergestellt und der Betrieb am Standort Hamburg so grundsätzlich wieder erlaubt. Gleichwohl hatte LPT den Betrieb zunächst nicht wieder aufgenommen. Die BJV hat LPT nunmehr diverse Auflagen für den Fall des neuerlichen Betriebs am Standort in Hamburg aufgegeben. Diese betreffen vor allem Informationen zu personellen Veränderungen und die Sachkunde des Personals sowie die genaue und überprüfbare Dokumentation zum Wohlergehen der Tiere. Die behördlichen Kontrollen des Unternehmens LPT am Standort Hamburg werden dann nochmals verstärkt.

Tierversuche sind derzeit für bestimmte medizinische Fragestellungen noch ein wichtiger Baustein. Um künftig Tierversuche und vor allem unnötiges Tierleid stärker zu kontrollieren und zu reduzieren, wird Hamburg auf Bundesebene insbesondere darauf drängen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Tierversuche zu vermeiden. Jedes Tierversuchsvorhaben soll genehmigungspflichtig sein. Außerdem sollen die vorgeschriebenen Kontrollintervalle für Einrichtungen und Betriebe, in denen Tierversuche durchgeführt werden, von dreijährlich auf mindestens jährlich verkürzt werden. Die Besichtigungen sollen in der Regel unangekündigt stattfinden. Weiter soll Tierschutzbeauftragter nur noch werden dürfen, wer einen veterinärmedizinischen Hochschulabschluss hat. Die Erkennung, Bewertung und Behandlung von Schmerzen und Leiden bei Tieren erfordert fundierte Fachkenntnisse. Darüber hinaus sollen Tierversuchseinrichtungen oder -betriebe grundsätzlich verpflichtet werden, kontinuierlich Maßnahmen und Verfahren zur Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch anzustrengen und auch zu veröffentlichen. Schließlich soll geprüft werden, inwieweit für die Öffentlichkeit eine über die bisherigen Möglichkeiten hinausgehende Transparenz und Zugang zu Informationen über Tierversuche geschaffen werden kann.

Senatorin Anna Gallina, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Bild: © Daniel Reinhardt / Senatskanzlei Hamburg

Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Anna Gallina sagt dazu: „Verbesserungen beim Versuchstierschutz sind dringend notwendig und längst überfällig. Tierversuche sollen, wo irgend möglich, vermieden werden. Wir wollen daher jetzt mit unserer Initiative wichtige Schritte in die richtige Richtung unternehmen und dafür sorgen, dass deutlich mehr und unangekündigte Kontrollen stattfinden und die Unternehmen verpflichtet werden, Alternativen zum Tierversuch voranzubringen.“

Lisa Maria Otte, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist eine bittere Nachricht für Tierschützende, dass LPT in Hamburg wieder Versuche mit Mäusen und anderen Nagetieren durchführen darf. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass wir für mehr Tierschutz dringend strengere Gesetze in Deutschland brauchen. Die Bundesratsinitiative des Senats, mit der nicht nur engmaschigere Kontrollen gefordert werden, sondern auch die konsequente Abkehr von Tierversuchen, die dauerhaft starke Schmerzen und schwere Leiden verursachen, ist hierfür ein starkes Zeichen. Wir werden ein besonderes Augenmerk darauf haben, ob das Unternehmen die auferlegten, strengen Auflagen einhält. Die Erinnerung an die unfassbaren Bilder aus den LPT-Laboren in Niedersachsen, lassen aus meiner Sicht keinen Zweifel daran, dass Tierversuche eines Tages ganz der Vergangenheit angehören müssen.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Regierungsparteien in der Bürgerschaft alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Tierversuche in Hamburg zu vermeiden. Wir werden aus Hamburg heraus den Ersatz und die mittelfristige Abschaffung der regulatorischen Testungen an Tieren fördern. Unser Ziel ist, die bislang vorgeschriebenen standardisierten Tierversuche zur Zulassung von Medikamenten perspektivisch durch tierversuchsfreie Methoden zu ersetzen.”

 Britta Schlage, Tierschutzexpertin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der Fall LPT zeigt: Wir brauchen grundlegende rechtliche Veränderungen, um Tierversuche – wo es möglich ist – zu vermeiden und Tierleid zu verhindern. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Senat mit einer Bundesratsinitiative schärfere Kontrollen und engere Regularien auf Bundesebene einfordert. Wenn wir Erfolg haben, werden Unternehmen sich künftig zur Entwicklung von Tierversuchsalternativen verpflichten müssen. Doch zuvor muss sich das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung zu den Vorschlägen aus Hamburg, die mit der EU-Tierversuchsrichtlinie im Einklang sind, bekennen. Wir werden sehr genau beobachten, ob Bundesministerin Julia Klöckner ihre Hausaufgaben macht. Bis es soweit ist, werden wir in Hamburg die Tätigkeit von LPT mit strengen Auflagen und verdichteten Kontrollen engmaschig begleiten. Nur auf diese Weise können wir den schockierenden Missständen, die in Niedersachsen aufgetreten sind, in Hamburg einen Riegel vorschieben. Auch im Justizausschuss der Bürgerschaft wollen wir dieses wichtige Thema zeitnah im Rahmen einer Selbstbefassung auf die Tagesordnung heben.“

İLGİNİZİ ÇEKEBİLİR

CEVAP VER

Please enter your comment!
Please enter your name here

- Advertisement -spot_img

İNSTAGRAM

SON HABERLER