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Cumartesi, Mayıs 18, 2024

Nächster Schritt bei der Umsetzung der Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen in Hamburg-Nord erreicht

Nach dem Aufstellungsbeschluss im Sommer 2020 wurden für die vier Gebiete Eppendorf/ Heilwigstraße, Eppendorf/ Hoheluft-Ost, Kösterstraße/ Im Winkel sowie Winterhude/ Schinkelquartier die Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen mit ihren Gebietsabgrenzungen und Begründungen erarbeitet. Die Ergebnisse der Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern, Fachbehörden sowie Institutionen wie der Polizei, Feuerwehr, Energieversorger etc. wurden in der gestrigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, die Erhaltungsverordnung festzustellen.

elbeXpress / Haber Merkezi

Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz: „Durch aktuelle Modernisierungsmaßnahmen besteht in vielen Stadtteilen ein großer Veränderungsdruck zuungunsten der historischen und stadtbildprägenden Gebäude. Die vier Gebiete sind alles erhaltenswerte Quartiere, die in ihren Grundstrukturen noch sehr intakt sind. Sie sind alle ein Zeugnis von Stadtentwicklung und zeigen mit ihren unterschiedlichen Gebäudetypen auf, wie sich Hamburg Ende des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts entwickelt hat. Wir möchten das historische Stadtbild in den Quartieren Hamburg-Nords erhalten, wo es möglich ist.“

Die hier aufgezählten Gebiete vereinen Baustile aus drei Epochen: die Gründerzeitbebauung mit typischen Schlitzbauten und kleinen Stadthäusern und Wohnterrassen, Backsteinbaublöcke aus den 1920er Jahren im Stil des Neuen Bauens sowie 1950er Jahre Nachkriegsbebauung.

Städtebauliche Erhaltungsverordnungen sichern den Erhalt der städtebaulichen Eigenart von Gebieten ab. In Hamburg-Nord gelten über den gesamten Bezirk verteilt bereits 17 solcher Verordnungen, davon bereits zwei in Eppendorf und fünf in Winterhude.

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Die hier aufgezählten Gebiete vereinen Baustile aus drei Epochen: die Gründerzeitbebauung mit typischen Schlitzbauten und kleinen Stadthäusern und Wohnterrassen, Backsteinbaublöcke aus den 1920er Jahren im Stil des Neuen Bauens sowie 1950er Jahre Nachkriegsbebauung.

Städtebauliche Erhaltungsverordnungen sichern den Erhalt der städtebaulichen Eigenart von Gebieten ab. In Hamburg-Nord gelten über den gesamten Bezirk verteilt bereits 17 solcher Verordnungen, davon bereits zwei in Eppendorf und fünf in Winterhude.

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