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Çarşamba, Aralık 27, 2023

Schnelltests ab Montag, 19. April, auch für Vorschulklassen: Torben erklärt Kindern, wie sie sich testen können

Zur Erhöhung der Sicherheit an den Schulen und aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen über die Tests mit jüngeren Kindern in den Schulen sollen ab Montag, 19. April 2021, auch die Schülerinnen und Schüler der Vorschulklassen (VSK) zweimal wöchentlich in der Schule einen Schnelltest durchführen können. Um die nötigen Erfahrungen zu sammeln, sind diese Testungen zunächst freiwillig. Die Schulleitungen der 191 staatlichen Grundschulen werden noch in dieser Woche die Eltern und Sorgeberechtigten der rund 9.000 Vorschülerinnen und Vorschüler umfangreich informieren.

elbeXpress / Haber Merkezi

Schulsenator Ties Rabe: „Seit den Märzferien sind an allen Hamburger Schulen umfangreiche und gute Erfahrungen mit den Schnelltests für Schülerinnen und Schülern gemacht worden. Selbst jüngere Kinder können die qualitativ hochwertigen Tests einfach durchführen. Die Tests zeigen schnell und zuverlässig, ob ein Kind gesund ist oder ob es einen Corona-Verdacht gibt. Dadurch ist die Schule deutlich sicherer geworden, die Infektionsgefahr konnte erheblich verringert werden. Die Tests sind kostenlos, medizinisch genau überprüft, sehr einfach durchzuführen und weder schmerzhaft noch unangenehm. Das Teststäbchen muss nur sehr kurz in den vorderen Nasenbereich eingeführt werden. Wer schon einmal in der Nase gebohrt hat – und das soll ja bei Schülerinnen und Schülern vorkommen – der kann auch den Test durchführen.”

Da sich die Kinder selbst testen, ist dafür keine ausdrückliche Einwilligungserklärung durch die Eltern notwendig. Wenn Eltern einen Test bei ihrem Kind ablehnen, können Sie das der Schule mitteilen. Die Schule wird diesen Wunsch berücksichtigen. Die Schulbehörde hat bereits 1,9 Millionen Schnelltests an die Schulen ausgeliefert. In den nächsten Tagen erfolgt eine weitere Lieferung über rund eine weitere Million Schnelltests. Mit den dann insgesamt 2,9 Millionen Schnelltests können die Schulen mindestens bis zu den Maiferien unbeschwert arbeiten. Das Testkonzept der Hamburger Schulen sieht vor, dass sich alle Schulbeschäftigten drei Mal pro Woche und alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zwei Mal pro Woche testen sollen.

Fällt ein Test negativ aus, sind trotzdem die an der Schule üblichen Hygieneregeln weiterhin einzuhalten, da das Testergebnis stets nur eine Momentaufnahme darstellt. Fällt ein Schnelltest positiv aus, werden die Eltern umgehend durch die Schule informiert und gebeten, Ihr Kind aus der Schule abzuholen. Bei dem Kind muss dann ein PCR-Test durchgeführt werden, der wesentlich genauer ist. Die Eltern erhalten dazu von Ihrer Schule ein Meldeformular und den Hinweis, wo der PCR-Test vereinbart werden kann. Bis zum Vorliegen des endgültigen Ergebnisses bleibt das Kind in Quarantäne. Die vorgeschriebene Meldung eines Verdachtsfalls an das zuständige Gesundheitsamt übernimmt die Schule.

Im Rahmen des regelmäßigen Austausches zwischen der Schulbehörde und den Sprecherinnen und Sprechern der Schulleitungen aller Grundschulen sollen die Erfahrungen aus der VSK-Pilotphase Anfang Mai erörtert werden.

Ergänzend können in allen Vorschulklassen auf freiwilliger Basis auch medizinische Masken von den Kindern getragen werden. In vielen Vorschulklassen ist dies nach Rückmeldungen aus der Praxis bereits üblich. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Eltern, die Masken zur Verfügung zu stellen. Sie sind zum Beispiel in Supermärkten, Drogeriemärkten und Apotheken einfach zu erwerben. Schulen können aber auch einen Ersatzbestand an medizinischen Kindermasken anlegen oder ein begrenztes Kontingent bei der Schulbehörde bestellen. Es bleibt jedoch dabei, dass das Tragen von Masken in der Vorschule für die Kinder freiwillig ist.

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Zur Erhöhung der Sicherheit an den Schulen und aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen über die Tests mit jüngeren Kindern in den Schulen sollen ab Montag, 19. April 2021, auch die Schülerinnen und Schüler der Vorschulklassen (VSK) zweimal wöchentlich in der Schule einen Schnelltest durchführen können. Um die nötigen Erfahrungen zu sammeln, sind diese Testungen zunächst freiwillig. Die Schulleitungen der 191 staatlichen Grundschulen werden noch in dieser Woche die Eltern und Sorgeberechtigten der rund 9.000 Vorschülerinnen und Vorschüler umfangreich informieren.

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Schulsenator Ties Rabe: „Seit den Märzferien sind an allen Hamburger Schulen umfangreiche und gute Erfahrungen mit den Schnelltests für Schülerinnen und Schülern gemacht worden. Selbst jüngere Kinder können die qualitativ hochwertigen Tests einfach durchführen. Die Tests zeigen schnell und zuverlässig, ob ein Kind gesund ist oder ob es einen Corona-Verdacht gibt. Dadurch ist die Schule deutlich sicherer geworden, die Infektionsgefahr konnte erheblich verringert werden. Die Tests sind kostenlos, medizinisch genau überprüft, sehr einfach durchzuführen und weder schmerzhaft noch unangenehm. Das Teststäbchen muss nur sehr kurz in den vorderen Nasenbereich eingeführt werden. Wer schon einmal in der Nase gebohrt hat – und das soll ja bei Schülerinnen und Schülern vorkommen – der kann auch den Test durchführen.”

Da sich die Kinder selbst testen, ist dafür keine ausdrückliche Einwilligungserklärung durch die Eltern notwendig. Wenn Eltern einen Test bei ihrem Kind ablehnen, können Sie das der Schule mitteilen. Die Schule wird diesen Wunsch berücksichtigen. Die Schulbehörde hat bereits 1,9 Millionen Schnelltests an die Schulen ausgeliefert. In den nächsten Tagen erfolgt eine weitere Lieferung über rund eine weitere Million Schnelltests. Mit den dann insgesamt 2,9 Millionen Schnelltests können die Schulen mindestens bis zu den Maiferien unbeschwert arbeiten. Das Testkonzept der Hamburger Schulen sieht vor, dass sich alle Schulbeschäftigten drei Mal pro Woche und alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zwei Mal pro Woche testen sollen.

Fällt ein Test negativ aus, sind trotzdem die an der Schule üblichen Hygieneregeln weiterhin einzuhalten, da das Testergebnis stets nur eine Momentaufnahme darstellt. Fällt ein Schnelltest positiv aus, werden die Eltern umgehend durch die Schule informiert und gebeten, Ihr Kind aus der Schule abzuholen. Bei dem Kind muss dann ein PCR-Test durchgeführt werden, der wesentlich genauer ist. Die Eltern erhalten dazu von Ihrer Schule ein Meldeformular und den Hinweis, wo der PCR-Test vereinbart werden kann. Bis zum Vorliegen des endgültigen Ergebnisses bleibt das Kind in Quarantäne. Die vorgeschriebene Meldung eines Verdachtsfalls an das zuständige Gesundheitsamt übernimmt die Schule.

Im Rahmen des regelmäßigen Austausches zwischen der Schulbehörde und den Sprecherinnen und Sprechern der Schulleitungen aller Grundschulen sollen die Erfahrungen aus der VSK-Pilotphase Anfang Mai erörtert werden.

Ergänzend können in allen Vorschulklassen auf freiwilliger Basis auch medizinische Masken von den Kindern getragen werden. In vielen Vorschulklassen ist dies nach Rückmeldungen aus der Praxis bereits üblich. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Eltern, die Masken zur Verfügung zu stellen. Sie sind zum Beispiel in Supermärkten, Drogeriemärkten und Apotheken einfach zu erwerben. Schulen können aber auch einen Ersatzbestand an medizinischen Kindermasken anlegen oder ein begrenztes Kontingent bei der Schulbehörde bestellen. Es bleibt jedoch dabei, dass das Tragen von Masken in der Vorschule für die Kinder freiwillig ist.

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