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Salı, Aralık 26, 2023

Schwarzarbeit: Arbeitnehmer mit illegalem Aufenthalt auf Baustelle angetroffen

Zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz stellten 14Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hamburger Hauptzollamtes auf einer Baustelle in der Neustadt fest. Die Kontrolle am 23.03.2021 erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, das die Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen auf der Baustelle überprüfte.

elbeXpress / Haber Merkezi


Einer der beiden südosteuropäischen Staatsbürger wies sich bei der Prüfunggegenüber den Beamtinnen und Beamten mit einem gefälschten Ausweisdokument aus.Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts derUrkundenfälschung und des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet ohneerforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen ergaben,dass der 56-jährige vermutlich seit fast eineinhalb Jahren ausreisepflichtigist.


Die zweite 49-jährige Person verfügte mutmaßlich ebenfalls über keinenerforderlichen Aufenthaltstitel. Auch gegen ihn leiteten die Zöllnerinnen undZöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen dasAufenthaltsgesetz ein. In beiden Fällen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg dieweiteren Ermittlungen übernommen.


Insgesamt wurden vom Zoll 25 Arbeitnehmer überprüft. “Die Angaben werden nun mit den Unterlagen bei den beteiligten elf Arbeitgebern abgeglichen. Bei Hinweisen zum Beispiel auf einen Mindestlohnverstoß oder auf nicht ordnungsgemäße Zahlungen der Sozialversicherungs-abgaben werden weitere Ermittlungen aufgenommen.” so die Pressesprecherin Kristina Severon.

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Die zweite 49-jährige Person verfügte mutmaßlich ebenfalls über keinenerforderlichen Aufenthaltstitel. Auch gegen ihn leiteten die Zöllnerinnen undZöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen dasAufenthaltsgesetz ein. In beiden Fällen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg dieweiteren Ermittlungen übernommen.


Insgesamt wurden vom Zoll 25 Arbeitnehmer überprüft. “Die Angaben werden nun mit den Unterlagen bei den beteiligten elf Arbeitgebern abgeglichen. Bei Hinweisen zum Beispiel auf einen Mindestlohnverstoß oder auf nicht ordnungsgemäße Zahlungen der Sozialversicherungs-abgaben werden weitere Ermittlungen aufgenommen.” so die Pressesprecherin Kristina Severon.

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