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Perşembe, Mayıs 2, 2024

Wirtschaftssenator Westhagemann fordert Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen

Michael Westhagemann, Wirtschaftssenator
Bild: BWI

Im Vorfeld der heutigen Konferenz der Länder-Wirtschaftsminister mit Bundeswirtschaftsminister Altmaier plädiert Wirtschaftssenator Michael Westhagemann für eine Verlängerung der branchenoffenen Überbrückungshilfe bis Ende 2020. Gleichzeitig ist es ihm wichtig, bei starker und / oder langanhaltender Betroffenheit, unter der gerade die Unternehmen der Veranstaltungsbranche leiden, die Fördersätze und die maximale Fördersumme zu erhöhen, um auch größere Mittelständler ausreichend unterstützen zu können. Westhagemann wörtlich: „In ihrer jetzigen Ausgestaltung entfalten die Überbrückungshilfen eine zu geringe Wirkung. Für die betroffenen Unternehmen sind sie ‚zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Wir müssen hier dringend nachlegen!“

Elbe Express / Haber Merkezi

Zudem will Westhagemann den Bund bei Rekapitalisierungsmaßnahmen der Länder, die aus finanzpolitischer Sicht grundsätzlich direkten Liquiditätshilfen vorzuziehen sind, stärker in die Verantwortung nehmen: „Der Senat plant, im Herbst den „HamburgFonds“ auf den Weg zu bringen, der die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken soll und somit ihre Refinanzierungsmöglichkeiten verbessert. Wir wollen zudem versuchen, eine Beteiligung an solchen Länderprogrammen durch den Bund zu erreichen.“

Da davon ausgegangen werden muss, dass die Überbrückungshilfe die Überschuldung vieler Unternehmen nicht wird verhindern können, sollte laut Westhagemann die bis zum 30. September 2020 bestehende Aussetzung der Insolvenzantragsflicht verlängert werden. Er sagt: „Mir ist bewusst, dass es sich um eine Notmaßnahme handelt, die nur vorübergehend gelten kann und sich nicht über die Krise hinaus verfestigen darf. Ich halte aber eine Verlängerung bis Ende 2020 für vertretbar und freue mich, dass der Koalitionsausschuss im Bund das gestern auch so gesehen hat.“

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Zudem will Westhagemann den Bund bei Rekapitalisierungsmaßnahmen der Länder, die aus finanzpolitischer Sicht grundsätzlich direkten Liquiditätshilfen vorzuziehen sind, stärker in die Verantwortung nehmen: „Der Senat plant, im Herbst den „HamburgFonds“ auf den Weg zu bringen, der die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken soll und somit ihre Refinanzierungsmöglichkeiten verbessert. Wir wollen zudem versuchen, eine Beteiligung an solchen Länderprogrammen durch den Bund zu erreichen.“

Da davon ausgegangen werden muss, dass die Überbrückungshilfe die Überschuldung vieler Unternehmen nicht wird verhindern können, sollte laut Westhagemann die bis zum 30. September 2020 bestehende Aussetzung der Insolvenzantragsflicht verlängert werden. Er sagt: „Mir ist bewusst, dass es sich um eine Notmaßnahme handelt, die nur vorübergehend gelten kann und sich nicht über die Krise hinaus verfestigen darf. Ich halte aber eine Verlängerung bis Ende 2020 für vertretbar und freue mich, dass der Koalitionsausschuss im Bund das gestern auch so gesehen hat.“

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