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Pazar, Ocak 7, 2024

Vier neue Bewohnerparkgebiete in Altona-Altstadt/Nord ab Dezember 2020

Zum 18.12.2020 treten vier neue Bewohnerparkgebiete (A101-A104) in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.

Hintergrund der Untersuchung ist die schwierige Parksituation des Stadtteils und die zunehmenden Verdrängungseffekte aus dem benachbarten Bewohnerparkgebiet St. Pauli. Sowohl eine durchgeführte Kennzeichenerhebung, als auch eine Umfrage unter Bewohnerinnen und Bewohnern, bestätigen die angespannte Parksituation. 68 % der 3.500 Befragten begrüßen die Einführung eines Bewohnerparkgebiets in ihrem Umfeld.

Ab dem 16. November 2020 können Bewohnerparkausweise einfach und unkompliziert online oder ersatzweise auch direkt an allen LBV Standorten beantragt werden. Dies soll zukünftig zu einer Erleichterung bei der Parkplatzsuche führen.

Foto: Daniel Reinhardt/Senatskanzlei

Martin Bill, Staatsrat für Verkehr und Mobilitätswende: „In einer verdichteten Stadt wie Hamburg, die stetig weiter wächst, deren Fläche aber nicht mitwächst, ist der öffentliche Raum ein knappes Gut. Wenn wir die Mobilitätswende erfolgreich gestalten wollen, gehört dazu auch die Ausweisung von neuen Bewohnerparkgebieten. Bei wenig Parkraum ist es nur billig und gerecht, diesen zunächst den Bewohnerinnen und Bewohnern vorzuhalten.  Ein weiterer wichtiger Schritt ist mit den vier neuen Gebieten in Altona-Altstadt und einem Teil von Altona Nord geschafft, wo sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit großer Mehrheit für eine solche Parkraumbewirtschaftung ausgesprochen haben. Wie im Koalitionsvertrag beschlossen, werden in den nächsten Jahren weitere Bewohnerparkgebiete folgen.“

Allgemein gilt in den Gebieten eine Parkscheinpflicht mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr.

In der Louise-Schröder-Straße und Nobistor von 9:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Parkscheinpflicht sowie der Höchstparkdauer ausgenommen. Neben Bewohnerparkausweisen gibt es auch die Möglichkeit für Besucherinnen und Besucher entsprechende Ausweise elektronisch zu beantragen.

Sonderregelungen gelten auf der Max-Brauer-Allee zwischen Goetheallee und Schnellstraße sowie in der Bugdahnstraße. Dort kann mit einem Tagesticket geparkt werden. In der Großen Bergstraße, auf dem Paul-Nevermann-Platz und in der Bugdahnstraße gilt keine Bevorrechtigung für Bewohnerparkausweisinhaber mit Hinblick auf die zahlreichen Gastronomiebetriebe, Ladengeschäfte und dem Bahnhof Altona.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM). Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen werden sehr zurückhaltend gehandhabt, um eine weitere, nicht zwingend notwendige Fahrzeugbelastung im Gebiet zu vermeiden.

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Ab dem 16. November 2020 können Bewohnerparkausweise einfach und unkompliziert online oder ersatzweise auch direkt an allen LBV Standorten beantragt werden. Dies soll zukünftig zu einer Erleichterung bei der Parkplatzsuche führen.

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Allgemein gilt in den Gebieten eine Parkscheinpflicht mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr.

In der Louise-Schröder-Straße und Nobistor von 9:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Parkscheinpflicht sowie der Höchstparkdauer ausgenommen. Neben Bewohnerparkausweisen gibt es auch die Möglichkeit für Besucherinnen und Besucher entsprechende Ausweise elektronisch zu beantragen.

Sonderregelungen gelten auf der Max-Brauer-Allee zwischen Goetheallee und Schnellstraße sowie in der Bugdahnstraße. Dort kann mit einem Tagesticket geparkt werden. In der Großen Bergstraße, auf dem Paul-Nevermann-Platz und in der Bugdahnstraße gilt keine Bevorrechtigung für Bewohnerparkausweisinhaber mit Hinblick auf die zahlreichen Gastronomiebetriebe, Ladengeschäfte und dem Bahnhof Altona.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM). Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen werden sehr zurückhaltend gehandhabt, um eine weitere, nicht zwingend notwendige Fahrzeugbelastung im Gebiet zu vermeiden.

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