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Cuma, Mart 29, 2024

Weitere Bundeshilfen für Kultur- und soziokulturelle Zentren

Symbolbild: Pixabay

Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt soziokulturellen Zentren, Netzwerken und Initiativen weitere Hilfen für den Wiedereinstieg in ihre Programmarbeit unter Corona-Bedingungen zur Verfügung.

Elbe Express / Haber Merkezi

Insgesamt sind für diese Förderlinie 15 Millionen Euro aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR vorgesehen. Projektträger können jeweils bis zu 50.000 Euro zur Planung neuer Veranstaltungen, Kurse, Workshops und Begegnungsformate unter den geltenden Corona-Regelungen erhalten.

Staatsministerin für Kultur und Medien Foto: Bundesregierung

Grütters: „Die vielen Kulturzentren, soziokulturellen Zentren und ähnlichen kulturellen Initiativen leisten einen wertvollen Beitrag zur Vielfalt der Kulturlandschaft in Deutschland. Oft sind sie es, die im ländlichen Raum eine Teilhabe am Kulturleben überhaupt noch ermöglichen. Diese kulturelle Teilhabe ist die Voraussetzung dafür, unser gesellschaftliches Leben mitzugestalten. Wir unterstützen die Kulturzentren vor Ort, weil sie Menschen zusammenbringen, weil sie Arbeitsplätze erhalten und weil sie aktiv dazu beitragen, das direkte Netz kreativer Angebote in ganz Deutschland zu mobilisieren.“

Anträge für eine Förderung können ab dem 1. Oktober 2020 beim Bundesverband Soziokultur e.V. gestellt werden. Dieser bietet Projektträgern ab dem 15. September 2020 telefonische Beratung zur Beantragung der Hilfen. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Damit Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren ihren Betrieb unter Corona-Bedingungen wieder aufnehmen können, hatte der Bund Anfang September bereits eine erste Förderlinie in Höhe von 25 Millionen Euro für notwendige Umbaumaßnahmen auf den Weg gebracht.

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Grütters: „Die vielen Kulturzentren, soziokulturellen Zentren und ähnlichen kulturellen Initiativen leisten einen wertvollen Beitrag zur Vielfalt der Kulturlandschaft in Deutschland. Oft sind sie es, die im ländlichen Raum eine Teilhabe am Kulturleben überhaupt noch ermöglichen. Diese kulturelle Teilhabe ist die Voraussetzung dafür, unser gesellschaftliches Leben mitzugestalten. Wir unterstützen die Kulturzentren vor Ort, weil sie Menschen zusammenbringen, weil sie Arbeitsplätze erhalten und weil sie aktiv dazu beitragen, das direkte Netz kreativer Angebote in ganz Deutschland zu mobilisieren.“

Anträge für eine Förderung können ab dem 1. Oktober 2020 beim Bundesverband Soziokultur e.V. gestellt werden. Dieser bietet Projektträgern ab dem 15. September 2020 telefonische Beratung zur Beantragung der Hilfen. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Damit Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren ihren Betrieb unter Corona-Bedingungen wieder aufnehmen können, hatte der Bund Anfang September bereits eine erste Förderlinie in Höhe von 25 Millionen Euro für notwendige Umbaumaßnahmen auf den Weg gebracht.

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