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Cumartesi, Mayıs 18, 2024

Altona: Bewohnerparkgebiet in Ottensen ab April 2021

Bild: Shutterstock.com

Vier neue Bewohnerparkzonen in Ottensen nehmen Konturen an: Ab dem 15. Februar können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Parkausweise einfach und unkompliziert online oder ersatzweise auch direkt an allen LBV Standorten beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer innerhalb der zum 5. April 2021 in Kraft tretenden Zonen ausgenommen.

Die Zustimmung zur Schaffung der Bewohnerparkgebiete ist vor Ort groß, wie eine Umfrage des Landesbetrieb Verkehr (LBV) zeigt: 74 Prozent der 4.900 Befragungsteilnehmenden begrüßen die Einführung eines Bewohnerparkgebiets in ihrem Umfeld. 15 Prozent der Befragten haben das Vorhaben negativ bewertet. 11 Prozent stehen dem Vorhaben neutral gegenüber.

Foto: Daniel Reinhardt/Senatskanzlei

Martin Bill, Staatsrat für Verkehr und Mobilitätswende: „Ich freue mich sehr über die große Zustimmung der Menschen in Ottensen zum Bewohnerparken. Dies bestätigt uns, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Die Bewohnerpark-Gebiete in Ottensen und anderswo werden den Parkplatzsuchverkehr verringern, die Lebensqualität der Menschen vor Ort erhöhen und gleichzeitig zum Erfolg der Mobilitätswende in Hamburg beitragen.“

Hintergrund der neuen Bewohnerparkgebiete ist die schwierige und herausfordernde Parksituation des Stadtteils und die zunehmenden Verdrängungseffekte. Sowohl eine durchgeführte Kennzeichenerhebung, als auch die Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner, bestätigen die angespannte Parksituation.

Allgemein gilt in diesen Bewohnerparkgebieten eine Parkscheinpflicht (aktuell: 2 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 9:00 Uhr und 22:00 Uhr in den folgenden Zonen des Bewohnerparkgebiets: A105 Alma-Wartenberg-Platz, A106 Fischers Park, A107 Spritzenplatz. In A108 Neumühlen gilt die Gebührenpflicht von 10:00 bis 20:00 Uhr.

Weitere Regelungen

In Teilen der Bahrenfelder Straße/Friedensallee, Ottenser Hauptstraße und rund um das Rathaus Altona kann aufgrund der Ladengeschäfte etc. ausschließlich gegen Gebühr geparkt werden. In der Zone A108 sind bestimmte Parkplätze gebührenpflichtig und andere sind nur Bewohnerinnen und Bewohnern zugewiesen.

Insgesamt besteht die Möglichkeit für maximal 10 Euro je Tag ein Tagesticket zu erhalten. Dies betrifft die Borselstraße, zwischen Barner- und Bunsenstraße, im Zeitraum zwischen 09:00 und 22:00 Uhr und auf der Großen Elbstraße zwischen 10:00 und 20:00 Uhr.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM). Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen erfolgt mit Blick auf die erforderliche Notwendigkeit und die jeweilige Parksituation, um eine weitere, nicht zwingend notwendige Fahrzeugbelastung im Bewohnerparkgebiet zu vermeiden.

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Die Zustimmung zur Schaffung der Bewohnerparkgebiete ist vor Ort groß, wie eine Umfrage des Landesbetrieb Verkehr (LBV) zeigt: 74 Prozent der 4.900 Befragungsteilnehmenden begrüßen die Einführung eines Bewohnerparkgebiets in ihrem Umfeld. 15 Prozent der Befragten haben das Vorhaben negativ bewertet. 11 Prozent stehen dem Vorhaben neutral gegenüber.

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Martin Bill, Staatsrat für Verkehr und Mobilitätswende: „Ich freue mich sehr über die große Zustimmung der Menschen in Ottensen zum Bewohnerparken. Dies bestätigt uns, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Die Bewohnerpark-Gebiete in Ottensen und anderswo werden den Parkplatzsuchverkehr verringern, die Lebensqualität der Menschen vor Ort erhöhen und gleichzeitig zum Erfolg der Mobilitätswende in Hamburg beitragen.“

Hintergrund der neuen Bewohnerparkgebiete ist die schwierige und herausfordernde Parksituation des Stadtteils und die zunehmenden Verdrängungseffekte. Sowohl eine durchgeführte Kennzeichenerhebung, als auch die Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner, bestätigen die angespannte Parksituation.

Allgemein gilt in diesen Bewohnerparkgebieten eine Parkscheinpflicht (aktuell: 2 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 9:00 Uhr und 22:00 Uhr in den folgenden Zonen des Bewohnerparkgebiets: A105 Alma-Wartenberg-Platz, A106 Fischers Park, A107 Spritzenplatz. In A108 Neumühlen gilt die Gebührenpflicht von 10:00 bis 20:00 Uhr.

Weitere Regelungen

In Teilen der Bahrenfelder Straße/Friedensallee, Ottenser Hauptstraße und rund um das Rathaus Altona kann aufgrund der Ladengeschäfte etc. ausschließlich gegen Gebühr geparkt werden. In der Zone A108 sind bestimmte Parkplätze gebührenpflichtig und andere sind nur Bewohnerinnen und Bewohnern zugewiesen.

Insgesamt besteht die Möglichkeit für maximal 10 Euro je Tag ein Tagesticket zu erhalten. Dies betrifft die Borselstraße, zwischen Barner- und Bunsenstraße, im Zeitraum zwischen 09:00 und 22:00 Uhr und auf der Großen Elbstraße zwischen 10:00 und 20:00 Uhr.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM). Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen erfolgt mit Blick auf die erforderliche Notwendigkeit und die jeweilige Parksituation, um eine weitere, nicht zwingend notwendige Fahrzeugbelastung im Bewohnerparkgebiet zu vermeiden.

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