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Salı, Şubat 27, 2024

Appell der Polizei und Verbraucherzentrale: Betrug im Internet – auf sichere Zahlungswege achten!

Symbolbild: Pixabay

Aus Anlass einer Häufung von Betrugsfällen appellieren die Polizei und die Verbraucherzentrale Hamburg, bei Onlinegeschäften unbedingt auf sichere Zahlungswege zu achten!

elbeXpress / Haber Merkezi

Bei den bekanntgewordenen Fällen standen vor allem jene Verkäufer im Visier der Täter, die begehrte und hochwertige Artikel über ein Kleinanzeigenportal im Internet zum Verkauf anboten. Darunter befinden sich bislang unter anderem rund 40 Fälle, in denen ‘Playstation 5’-Spielekonsolen zum Kauf angeboten worden waren, in weiteren knapp 30 Fällen ging es um aktuelle iPhone-Modelle. Andere betroffene Verkäufer hatten aber auch Samsung-Handys oder Designerbekleidung angeboten.

In den meisten Fällen erfolgte die Bezahlung über den Bezahldienst Paypal unter Nutzung der Zahloption “Geld an Freunde und Familie senden”. Die Verkäufer erhielten zunächst auch einen Zahlungseingang und übergaben die Gegenstände daraufhin an der Haustür oder einem vereinbarten Ort in der Stadt. Dass es sich aber um Betrug handelte, stellte sich meist kurze Zeit später durch eine Rückbuchung des Geldes heraus.

Das Geld war nämlich nie von den Tätern selbst gekommen, sondern sie hatten sich für den Versand unterschiedlicher Tricks bedient. Zumeist tricksten sie dabei andere Nutzer des Kleinanzeigenportals aus und ohne es zu ahnen, schickten diese ihr Geld an jene Verkäufer, auf deren Artikel es die Täter abgesehen hatten. In anderen Fällen ergaunerten die Täter unter einem Vorwand aber auch Zugangsdaten und nahmen damit selbst Transaktionen in fremden Paypal-Konten vor.

Beliebt war bei den Tätern im Vorwege auch der Hinweis, die Zahloption “Geld an Freunde und Familie senden” sei für den Verkäufer ja gebührenfrei, wodurch dieser einen größeren Gewinn erzielen könne.

Wer sich im Vorwege informiert, kann solche Taten verhindern.

Hinweise von Polizei und Verbraucherzentrale:

   - Setzen Sie sich ausgiebig auch mit den Hinweisen und Nutzungsbedingungen der Verkaufsplattformen und Bezahldienste auseinander, auch wenn sie immer wieder leider recht versteckt platziert sind! 

Beispielsweise gilt:

Artikel, die persönlich abgeholt oder ausgeliefert werden, sind generell nicht vom Verkäuferschutz umfasst. Versenden Sie daher immer nur an die in den Transaktionsdetails angegebene Versandadresse. Auch bei einer Lieferung an eine hiervon abweichende Anschrift besteht kein Verkäuferschutz.

Bei der Zahloption “Geld an Freunde und Familie senden” gelten ebenfalls weder Käufer- noch Verkäuferschutz.

Entscheiden Sie sich für sichere Zahlungswege wie eine klassische Überweisung mit Buchung auf dem Konto oder, wenn es schneller gehen soll, verlangen Sie bei der Warenübergabe Bargeld. 

Wenn die Ware übergeben wird, spricht auch nichts dagegen, sich vom Käufer den Ausweis zeigen zu lassen. Ein seriöser Käufer wird Verständnis dafür haben, dass der Verkäufer sichergehen will, dass nur derjenige die Ware erhält, der sie auch bezahlt hat. 
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Ihnen etwas "komisch" vorkommt, sollten Sie von einem Verkauf absehen. 

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In den meisten Fällen erfolgte die Bezahlung über den Bezahldienst Paypal unter Nutzung der Zahloption “Geld an Freunde und Familie senden”. Die Verkäufer erhielten zunächst auch einen Zahlungseingang und übergaben die Gegenstände daraufhin an der Haustür oder einem vereinbarten Ort in der Stadt. Dass es sich aber um Betrug handelte, stellte sich meist kurze Zeit später durch eine Rückbuchung des Geldes heraus.

Das Geld war nämlich nie von den Tätern selbst gekommen, sondern sie hatten sich für den Versand unterschiedlicher Tricks bedient. Zumeist tricksten sie dabei andere Nutzer des Kleinanzeigenportals aus und ohne es zu ahnen, schickten diese ihr Geld an jene Verkäufer, auf deren Artikel es die Täter abgesehen hatten. In anderen Fällen ergaunerten die Täter unter einem Vorwand aber auch Zugangsdaten und nahmen damit selbst Transaktionen in fremden Paypal-Konten vor.

Beliebt war bei den Tätern im Vorwege auch der Hinweis, die Zahloption “Geld an Freunde und Familie senden” sei für den Verkäufer ja gebührenfrei, wodurch dieser einen größeren Gewinn erzielen könne.

Wer sich im Vorwege informiert, kann solche Taten verhindern.

Hinweise von Polizei und Verbraucherzentrale:

   - Setzen Sie sich ausgiebig auch mit den Hinweisen und Nutzungsbedingungen der Verkaufsplattformen und Bezahldienste auseinander, auch wenn sie immer wieder leider recht versteckt platziert sind! 

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Artikel, die persönlich abgeholt oder ausgeliefert werden, sind generell nicht vom Verkäuferschutz umfasst. Versenden Sie daher immer nur an die in den Transaktionsdetails angegebene Versandadresse. Auch bei einer Lieferung an eine hiervon abweichende Anschrift besteht kein Verkäuferschutz.

Bei der Zahloption “Geld an Freunde und Familie senden” gelten ebenfalls weder Käufer- noch Verkäuferschutz.

Entscheiden Sie sich für sichere Zahlungswege wie eine klassische Überweisung mit Buchung auf dem Konto oder, wenn es schneller gehen soll, verlangen Sie bei der Warenübergabe Bargeld. 

Wenn die Ware übergeben wird, spricht auch nichts dagegen, sich vom Käufer den Ausweis zeigen zu lassen. Ein seriöser Käufer wird Verständnis dafür haben, dass der Verkäufer sichergehen will, dass nur derjenige die Ware erhält, der sie auch bezahlt hat. 
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Ihnen etwas "komisch" vorkommt, sollten Sie von einem Verkauf absehen. 

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