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Cumartesi, Nisan 20, 2024

Ergebnis der Corona-Arbeitsschutzkontrollen: 95 Prozent der kontrollierten Betriebe bieten Homeoffice bei Bürotätigkeiten an

Nach Beendigung eines weiteren Abschnitts der Schwerpunktaktion in Hamburg zieht das Amt für Arbeitsschutz ein positives Fazit: Bei fast 95 Prozent der überprüften Betriebe mit Bürotätigkeiten ist die Arbeit aus dem Homeoffice möglich. 21 Prozent der Betriebe müssen jedoch eine Ausweitung des Homeoffice-Angebots prüfen.

Im Fokus der Abfrage standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Bürotätigkeiten. Ziel war es, die Umsetzung der neuen Corona-Arbeitsschutzregeln in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu überprüfen. Insgesamt schrieb das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz 551 Betriebe unterschiedlicher Branchen an, die über einen Verwaltungsbereich verfügen oder vorwiegend Bürotätigkeiten ausführen. Mehr als 80 Prozent der angeschriebenen Betriebe kamen der Aufforderung nach  und erhalten in den kommenden Tagen eine Rückmeldung des Amtes zu den vorgelegten Unterlagen. Betriebe, bei denen eine Rückmeldung ausblieb, werden einer weitergehenden Kontrolle unterzogen.

Auf Grundlage der vorgelegten Gefährdungsbeurteilungen prüfte das Amt für Arbeitsschutz die Umsetzung der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Gefährdungsbeurteilung gilt als wichtigstes Instrument des Arbeitsschutzes, um sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten. Hier werden Schutzmaßnahmen systematisch festgelegt, ihre Umsetzung geplant und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft. Mehr als ein Drittel der Betriebe, die Homeoffice umgesetzt haben, hatten keine Gefährdungsbeurteilung für diesen Arbeitsbereich.

Fehlende oder nicht ausreichende Angaben in den Gefährdungsbeurteilungen betrafen die Bereiche Arbeitszeit, Ergonomie, Lüftung und Unterweisung der Beschäftigten. Die Betrachtung der psychischen Belastungen fehlte sogar bei mehr als 50 Prozent der überprüften Gefährdungsbeurteilungen. Ebenfalls bei fast der Hälfte der Betriebe fehlten Regelungen zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion.

Senatorin Anna Gallina, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Bild: © Daniel Reinhardt / Senatskanzlei Hamburg

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt: „Dem Arbeitsschutz kommt in Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zu. Es geht um den Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten unter Bedingungen, die sich durch die Pandemie extrem verändert haben. Mit den Arbeitsschutzkontrollen wollen wir Betriebe und Beschäftigte bei der Umsetzung unterstützen. Die Überprüfungen von Hamburger Betrieben finden auf Grundlage eines risikoorientierten Konzeptes statt, auf das sich die Arbeitsschutzbehörden der Länder verständigt haben. Überprüft werden die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und stichprobenartig die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.“

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Im Fokus der Abfrage standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Bürotätigkeiten. Ziel war es, die Umsetzung der neuen Corona-Arbeitsschutzregeln in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu überprüfen. Insgesamt schrieb das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz 551 Betriebe unterschiedlicher Branchen an, die über einen Verwaltungsbereich verfügen oder vorwiegend Bürotätigkeiten ausführen. Mehr als 80 Prozent der angeschriebenen Betriebe kamen der Aufforderung nach  und erhalten in den kommenden Tagen eine Rückmeldung des Amtes zu den vorgelegten Unterlagen. Betriebe, bei denen eine Rückmeldung ausblieb, werden einer weitergehenden Kontrolle unterzogen.

Auf Grundlage der vorgelegten Gefährdungsbeurteilungen prüfte das Amt für Arbeitsschutz die Umsetzung der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Gefährdungsbeurteilung gilt als wichtigstes Instrument des Arbeitsschutzes, um sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten. Hier werden Schutzmaßnahmen systematisch festgelegt, ihre Umsetzung geplant und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft. Mehr als ein Drittel der Betriebe, die Homeoffice umgesetzt haben, hatten keine Gefährdungsbeurteilung für diesen Arbeitsbereich.

Fehlende oder nicht ausreichende Angaben in den Gefährdungsbeurteilungen betrafen die Bereiche Arbeitszeit, Ergonomie, Lüftung und Unterweisung der Beschäftigten. Die Betrachtung der psychischen Belastungen fehlte sogar bei mehr als 50 Prozent der überprüften Gefährdungsbeurteilungen. Ebenfalls bei fast der Hälfte der Betriebe fehlten Regelungen zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion.

Senatorin Anna Gallina, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Bild: © Daniel Reinhardt / Senatskanzlei Hamburg

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt: „Dem Arbeitsschutz kommt in Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zu. Es geht um den Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten unter Bedingungen, die sich durch die Pandemie extrem verändert haben. Mit den Arbeitsschutzkontrollen wollen wir Betriebe und Beschäftigte bei der Umsetzung unterstützen. Die Überprüfungen von Hamburger Betrieben finden auf Grundlage eines risikoorientierten Konzeptes statt, auf das sich die Arbeitsschutzbehörden der Länder verständigt haben. Überprüft werden die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und stichprobenartig die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.“

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